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Unsere Fahrschule

Diese Führerscheinklassen können Sie bei uns erwerben:

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Führerscheinklassen für Krafträder

Klasse A (ab 24 Jahre bzw. 21 J. für dreirädrige Kfz, bzw. 20 bei mind 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt.

Klasse A1 (ab 16 Jahre)
Krafträder (acuh mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Klasse AM (ab 16 Jahre)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Mofa (ab 15 Jahre)
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.


Führerscheinklassen für PKWs (ab 17 Jahre)

Klasse B
Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen.

Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Führerscheinklassen für LKWs (ab 21 Jahre)

Klasse C
Kraftfahrzeuge ab 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden

Klasse CE
Alle möglichen Last- und Sattelzüge


Bus-Führerscheinklassen (ab 24 Jahre)

Klasse D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit mehr als acht Sitzplätzen.

Klasse DE
Kraftomnibus mit Anhänger

Führerschein für den Trecker (ab 16 Jahre)

Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtsgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).